Kurze Antwort: Wenn Ihre Finanzierung genehmigt wird, wird eine Management Fee – in der Regel 10 % des genehmigten Betrags – abgezogen und der Rest auf ein Bankkonto auf Ihren Namen überwiesen. Wenn Sie über unsere Website beantragt haben, können Sie diese Gebühr innerhalb von 3 Monaten ab Ihrer Genehmigungs-E-Mail als Anzahlung auf Ihre Behandlung in einem FHG-Partnerkrankenhaus, einer FHG-Partnerklinik oder einer FHG-Partneragentur verwenden.
Wenn Ihre Finanzierung genehmigt wird, wird eine Management Fee (Verwaltungsgebühr) – in der Regel 10 % des genehmigten Betrags – abgezogen und der Rest auf ein Bankkonto auf Ihren Namen überwiesen. Die Gebühr wird angezeigt, bevor Sie Ihren Antrag absenden; die Gebühr, der an Sie ausgezahlte Betrag und das voraussichtliche Zahlungsdatum werden in Ihrer Genehmigungs-E-Mail bestätigt.
| Genehmigter Betrag | 5.000 £ |
|---|---|
| Management Fee (10 %) | 500 £ |
| Auszahlung auf Ihr Bankkonto | 4.500 £ |
| Anzahlung bei einem FHG-Partner innerhalb von 3 Monaten | 500 £ |
Die Zahlen dienen nur zur Veranschaulichung. Ihre eigenen Beträge finden Sie in Ihrer Genehmigungs-E-Mail.
Das Angebot kann einmal und nur von der genannten Patientin bzw. dem genannten Patienten genutzt werden. Es hat keinen Barwert, ist nicht übertragbar und gilt nicht für Krankenhäuser, Kliniken oder Agenturen, die keine FHG-Partner sind.
Wenn Sie über einen Link eines FHG-Partnerkrankenhauses, einer Partnerklinik oder einer Partneragentur beantragt haben, kann der Partner die Management Fee entsprechend Ihrer Vereinbarung mit ihm auf Ihren Behandlungspreis anrechnen.
Sobald Ihre Finanzierung genehmigt und angenommen und der Zahlungsvorgang abgeschlossen ist, ist die Management Fee nicht erstattungsfähig (siehe unsere Rückerstattungsrichtlinie). Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
Alle Einzelheiten: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Ziffer 7.6 und 7.7 · Häufig gestellte Fragen
Inhalt geprüft von David McKenzie, Finance Health Group Ltd (FCA FRN 915721). Zuletzt geprüft: 22. Oktober 2026.